(1)Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße.(2)Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15 (aufgehoben)§ 17 Umfang der Gerichtsbezirke →