(1)
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 3, 7, 9, 10, 11, 13, 14 und 20 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft. Die §§ 7, 10, 11, 14 und 20 treten am Tag nach der Verkündung und §§ 3, 9 und 13 am 1. Januar 1978 in Kraft.
(2)
(Aufhebungsbestimmung)