Jurafuchs

§ 14

GerOrgG
* Auswärtige Kammern
Arbeitsgerichtsbarkeit
Stand 1977-10-05
Auswärtige Kammern werden errichtet:
1.
des Arbeitsgerichts Kaiserslautern für das Gebiet der Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie des Landkreises Südwestpfalz mit Sitz in Pirmasens,
2.
des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein für das Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße mit Sitz in Landau in der Pfalz,
3.
des Arbeitsgerichts Mainz für das Gebiet der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach.

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