(1)Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Koblenz.(2)Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Verfassungsgerichtshof§ 3 Verwaltungsgerichte →