Als wesentlichen Beitrag zur langfristigen Hafenentwicklung unterhält die Freie und Hansestadt Hamburg dauerhaft eine Mehrheitsbeteiligung mit steuerndem Einfluss an der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und deren Rechtsnachfolgern.
§ 21
HafenEGBeteiligung
IV. Schlussvorschriften
Stand 1982-01-25