Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für alle Ausschüsse und Unterausschüsse des Hessischen Landtags, soweit diese mit Petitionen befasst sind.
§ 11
HPetGBehandlung von Petitionen in anderen Ausschüssen und Unterausschüssen
VIERTER TEIL Schlussbestimmungen und Petitionsbericht
Stand 2021-12-19