Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Petitionsausschusses erstattet im ersten Viertel eines jeden Jahres dem Landtag einen mündlichen Bericht über die Petitionen, die im Vorjahr behandelt worden sind. Der Bericht wird als Drucksache verteilt. Über den Bericht ist die Aussprache zu eröffnen.
§ 13
HPetGPetitionsbericht
VIERTER TEIL Schlussbestimmungen und Petitionsbericht
Stand 2021-12-19