Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 40 (zu § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes) Betrieb, Eigenkontrolle und Überwachung von Abwasseranlagen§ 42 Bauaufsicht und Bauüberwachung bei Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen →