Jurafuchs

§ 1

HwoAufG
Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung
Erster Abschnitt
Stand 1974-09-04
(1)
Die Gemeinden sollen Wohnungssuchende bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen, soweit sie hierbei der Hilfe bedürfen.
(2)
Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.

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