Die Wohnfläche ist nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15 Andere Vorschriften§ 17 Aufhebung von Vorschriften, Verweisungen, Inkrafttreten →