Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 5, 7, 15, 16 und 19 am ersten Tage des auf die Verkündung * folgenden dritten Kalendermonats in Kraft. Die §§ 5, 7, 15, 16 und 19 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20
KomZGInkrafttreten
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 1982-12-22