Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände verhandeln und entscheiden in öffentlicher Sitzung. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 11
ThürLWGVerfahren in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Wahlorgane
Stand 2012-07-30