Jurafuchs

§ 25

ThürLWG
Zurücknahme von Wahlkreisvorschlägen
Vorbereitung der Wahl
Stand 2012-07-30
Ein Wahlkreisvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 250 Wahlberechtigten unterzeichneter Wahlkreisvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch eine von ihnen persönlich und handschriftlich vollzogene Erklärung zurückgenommen werden.

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