Jurafuchs

§ 1

LMAMG
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2014-04-03
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Veranstaltungen finden die Vorschriften der Gewerbeordnung entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend keine besonderen Bestimmungen getroffen werden.

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