Jurafuchs

§ 4

LMAMG
Großmarkt
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2014-04-03
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucherinnen und Verbraucher oder Großabnehmerinnen und Großabnehmer vertreibt.

Meine Notizen

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