Jurafuchs

§ 3

LMAMG
Ausstellung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2014-04-03
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellerinnen und Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Meine Notizen

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