Die Versammlung wählt ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und die Vorsitzenden der Fachausschüsse nach § 41 (Versammlungsvorstand).
§ 38
NMedienGVersammlungsvorstand
Niedersächsische Landesmedienanstalt
Stand 2024-08-29