Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
§ 49
SGB 12Hilfe zur Familienplanung
Hilfen zur Gesundheit
Stand 2026-06-30