Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.
§ 51
SGB 12Hilfe bei Sterilisation
Hilfen zur Gesundheit
Stand 2026-06-30