(1)Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich.(2)Beschränkungen des Rundfunkempfanges sowie des Bezuges von Druck-Erzeugnissen sind unzulässig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 111aArt. 113 →