(1)Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet.(2)Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 128Art. 130 →