Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Das Nähere bestimmt das Volksschulgesetz.
Art. 135
BayVerfBildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung
Stand 1998-12-15