Jurafuchs

Art. 4

BayVerf
Die Grundlagen des Bayerischen Staates
Stand 1998-12-15
Die Staatsgewalt wird ausgeübt durch die stimmberechtigten Staatsbürger selbst, durch die von ihnen gewählte Volksvertretung und durch die mittelbar oder unmittelbar von ihr bestellten Vollzugsbehörden und Richter.

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