Jurafuchs

Art. 99

BayVerf
Grundrechte und Grundpflichten
Stand 1998-12-15
Die Verfassung dient dem Schutz und dem geistigen und leiblichen Wohl aller Einwohner. Ihr Schutz gegen Angriffe von außen ist gewährleistet durch das Völkerrecht, nach innen durch die Gesetze, die Rechtspflege und die Polizei.

Meine Notizen

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