(1)Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.(2)Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. Mehrheit entscheidet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 1Art. 3 →