(1)Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 14 am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. § 14 tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.(2)(Aufhebungsbestimmung)Der Minister für Wirtschaft und VerkehrMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 21 Ordnungswidrigkeiten