Jurafuchs

§ 48

HSG
Studienberatung
Abschnitt 5 Studium, Prüfungen, wissenschaftliche Qualifizierung, Weiterbildung
Stand 2016-02-05
Die Hochschule unterrichtet Studieninteressierte und Studierende über Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Dies geschieht durch eine zentrale Studienberatung. Die Fachbereiche unterstützen die Studierenden während ihres gesamten Studiums durch eine studienbegleitende fachliche Beratung.

Meine Notizen

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