Jurafuchs

§ 7

HSG
Verfassung
Abschnitt 1 Grundlagen
Stand 2016-02-05
Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung (Verfassung) nach Maßgabe dieses Gesetzes, die der Genehmigung des Ministeriums bedarf. Die Verfassung wird vom Senat auf Vorschlag des Präsidiums beschlossen. Die Stellungnahme des Hochschulrats (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) wird dem Senat vor der Beschlussfassung und dem Ministerium vor der Genehmigung zugeleitet.

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