Die Fachhochschulen vermitteln durch anwendungsbezogene Lehre und Weiterbildung eine auf den Ergebnissen der Wissenschaft beruhende Ausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung für berufliche Tätigkeitsfelder im In- und Ausland, die selbstständige Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse erfordern. Die Fachhochschulen betreiben praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und fördern die Erschließung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis.
§ 94
HSGFachhochschulen
Abschnitt 10 Bestimmungen für einzelne Hochschulen, Schlussbestimmungen
Stand 2016-02-05