Jurafuchs

§ 28

JAPO
Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ausbildung
Stand 2023-07-06
(1)
Während der Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in der Pflichtstation Verwaltung soll die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar die theoretischen und praktischen Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen sowie Grundkenntnisse in anderen verwaltungsbezogenen Disziplinen einschließlich Verwaltungsmanagement und Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen erwerben. Im ersten Monat erfolgt die Ausbildung in Form eines Einführungslehrgangs in das Öffentliche Recht. In den folgenden drei Monaten nimmt die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar nach Maßgabe der Überweisungsverfügung an einer landesrechtlichen Übung und weiteren Lehrveranstaltungen teil. Es sind mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus dem Öffentlichen Recht zu fertigen und zur Bewertung abzuliefern.
(2)
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erteilt Bescheinigungen über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und ein Gesamtzeugnis. In dem Gesamtzeugnis sind die Leistungen der Rechtsreferendarin oder des Rechtsreferendars mit einer der in § 8 Abs. 2 vorgesehenen Noten zu bewerten. Das Nähere regelt das für die Ausbildung im öffentlichen Dienst zuständige Ministerium.

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