Die Ausbildung am Arbeitsplatz richtet sich nach den §§ 24, 26, 29 und 31, hilfsweise nach einem von der Ausbildungsstelle vorzulegenden Ausbildungsplan.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 33 Wahlstation§ 35 Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Wahlfach →