Jurafuchs

§ 79

MBG Schl.-H.
Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
Unterabschnitt 2 Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
Stand 1990-12-11
(1)
Bei den unteren Schulaufsichtsbehörden wird ein Bezirkspersonalrat für die Lehrkräfte einschließlich der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gebildet. § 13 ist anzuwenden.
(2)
Innerhalb des Bezirkspersonalrates werden die Lehrkräfte an Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Sekundarstufe II mit jeweils mindestens einem Sitz berücksichtigt.
(3)
Beim Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB) wird ein Bezirkspersonalrat für die an den berufsbildenden Schulen beschäftigten Lehrkräfte gebildet.

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