Ehrenamtliche Hilfen einschließlich der Arbeit der Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen sowie Projekte der Selbsthilfe können unterstützt werden. Sie sind in die Versorgung von Personen nach § 1 einzubeziehen.
§ 7
PsychKHGEhrenamtliche Hilfe und Selbsthilfe
Zweiter Teil Hilfen
Stand 2017-05-04