Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die1.versicherungspflichtig beschäftigt sind,2.alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und3.voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Arbeitslose§ 18 Langzeitarbeitslose →