Jurafuchs

§ 338

SGB 3
Allgemeine Berechnungsgrundsätze
Berechnungsgrundsätze
Stand 2026-06-30
(1)
Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.
(3)
(weggefallen)
(4)
Bei einer Berechnung wird eine Multiplikation vor einer Division durchgeführt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →