Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar 2010 entstanden, ist § 133 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 441
SGB 3Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
Stand 2026-06-30