Personen, die ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen, tragen die Beiträge allein. Die Beiträge sind an die Bundesagentur zu zahlen. § 24 des Vierten Buches findet keine Anwendung.
§ 349a
SGB 3Beitragstragung und Beitragszahlung bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Verfahren
Stand 2026-06-30