Die für Verbandsgemeinden geltenden Vorschriften dieses Gesetzes finden für Verwaltungsgemeinschaften entsprechend Anwendung.
§ 109
SOG LSAÜbergangsvorschrift für Verwaltungsgemeinschaften
Zehnter Teil Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2014-05-20