Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für die Ansprüche auf Erstattung und Ersatz von Aufwendungen nach § 73 Abs. 3 oder § 74 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 75
SOG LSARechtsweg
Fünfter Teil Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
Stand 2014-05-20