Besondere Sicherheitsbehörden sind Behörden, die nicht allgemeine Sicherheitsbehörden sind und denen durch Rechtsvorschrift bestimmte Zuständigkeiten für Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen sind.
§ 85
SOG LSABesondere Sicherheitsbehörden
Sicherheitsbehörden
Stand 2014-05-20