Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2024 über die erzielten Wirkungen der mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 5. Juni 2020 vorgenommenen Änderungen.
§ 116
SOG M-VEvaluierungspflicht
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen (§§ 115, 116)
Stand 2020-04-27