Die verantwortliche Stelle hat zu ermöglichen, dass ihr vertrauliche Meldungen über in ihrem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 46j
SOG M-VVertrauliche Meldung von Verstößen
Unterabschnitt 4 Pflichten der verantwortlichen Stelle und des Auftragsverarbeiters (§§ 45 - 46k)
Stand 2020-04-27