Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 24
SOG M-VInkrafttreten der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§§ 12 - 24)
Stand 2020-04-27