Jurafuchs

§ 73

ThürDG
Kostenentscheidung bei erfolglosem Rechtsmittel und bei erfolglosem Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens
Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren
Stand 2002-06-21
Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat. Für den Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens gilt Satz 1 entsprechend.

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