(1)
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2)
Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
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Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 17 HGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.