Jurafuchs

§ 17

HGB
Handelsfirma
Stand 2026-07-01
(1)
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2)
Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

5 interaktive Fälle zu § 17 HGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.