Jurafuchs

§ 21

HGB
Handelsfirma
Stand 2026-07-01
Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

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2 interaktive Fälle zu § 21 HGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.