Die Elternbeitragsbefreiung gemäß § 17a gilt nicht für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Land Brandenburg haben, es sei denn, in dem Land der Bundesrepublik Deutschland oder Staat gilt am Wohnort des Kindes eine entsprechende Beitragsfreiheit und es ist Gegenseitigkeit gewährleistet.
§ 17e
KitaGAusnahmen von der Elternbeitragsbefreiung
Planung und Unterhaltung des Kindertagesbetreuungsangebots
Stand 2025-06-23