Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz wird durch die §§ 52 und 53 eingeschränkt.
§ 64
KitaGGrundrechtseinschränkungen
Ausgleich der Mehrausgaben und des Verwaltungsaufwandes der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Stand 2025-06-23