Jurafuchs

§ 3

ThürKlimaG
Klimaschutzziele
Klimaschutz
Stand 2018-12-18
(1)
Ausgehend vom Basisjahr 1990 und unter Bezugnahme auf die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Thüringen soll bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent erfolgen. Dabei ist das Erreichen der jeweils maximalen Emissionsreduktion für das Land handlungsleitend. Die Minderungsbeiträge aus dem europäischen System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden dabei angerechnet.
(2)
Mit der Verringerung der Treibhausgasemissionen und dem Erhalt und weiteren Ausbau von natürlichen Kohlenstoffspeichern verfolgt das Land das Ziel der Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts.

Meine Notizen

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