Jurafuchs

§ 14

LHO
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
Teil II Aufstellung des Haushaltsplans
Stand 1992-06-29
(1)
Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
1.
Darstellungen der Einnahmen und Ausgaben
2.
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
3.
eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die anderen Stellen für Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (andere Stellen als Planstellen).

Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.

(2)
Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).

Meine Notizen

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